Aktuelle Betriebsprüfungen der DRV bringen Erkenntnisse und zeigen Perspektiven, aber auch Probleme

5. September 2011 Mehr

Die Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherer in den Unternehmen mit CGZP-Tarifanwendung laufen auf Hochtouren. In der Öffentlichkeit wird wenig über die für die betroffenen Zeitarbeitsunternehmen wichtigen DRV-Prüfungen vor Ort bekannt. Das Vorgehen der Betriebsprüfer, deren Vorgaben und Prüfungsumfang sowie die Berechnung der Equal-Pay-Beitragsdifferenzen sowie die Feststellung der für die Prüfung relevanten Zeiten werden immer mehr zu den zentralen Punkten. Das Problem für die Unternehmen: Eine wirklich gute Vorbereitung sowie eine professionelle und erfolgversprechende Durchführung der Prüfungen ist ohne Kenntnisse und Unterstützung kaum möglich, zumal die Betriebsprüfer mit der zunehmender Anzahl der durchgeführten Prüfungen an Erfahrung gewinnen.

Aktueller Stand der Betriebsprüfungen
Während bei einzelnen – meist größeren – Zeitarbeitsfirmen, die von sich aus ausdrücklich um vorgezogene Sonderprüfungen der DRV gebeten haben, die Betriebsprüfungen der Rentenversicherer in vollem Gange oder auch abgeschlossen sind, hat ein großer Teil der betroffenen CGZP-Anwender bereits Termine für die Prüfungen vorliegen bzw. Vorgespräche mit den örtlichen Prüfern bzw. Prüfzentren vor der Tür stehen oder bereits geführt. Hierbei zeigt sich verstärkt, dass die Vor-Ort-Prüfer zwar einheitliche Leitlinien der Vorgehensweisen haben, aber vermehrt individuelle Wege wählen, um die Prüfungen zielgerichtet vorzubereiten bzw. durchzuführen.
So werden beispielsweise mit Vorab-Fragebögen bzw. Aufforderungen zu Erstellung oder Aushändigung von Auflistungen, bis hin zur Anforderung der Kundenlisten erkennbar Druck auf die Unternehmen ausgeübt, um möglichst detaillierte Vorbereitungen durch die Unternehmen zu erreichen. „Doch längst nicht alles, was die Prüfer fordern, ist sinnvoll oder notwendig“, erläutert der Experte Dr. Oliver Bertram (Fachanwalt für Arbeitsrecht) diese Vorgehen.

Unsicherheit der Unternehmen – mangelnde Informationen der Sozialversicherer
Viele der betroffenen Unternehmer, die CGZP-Tarifverträge in der Vergangenheit angewandt haben, sind unsicher, wie sie vorgehen sollen.
Auf der einen Seite besteht große Ablehnung gegen die trotz fehlender rechtskräftiger Arbeitsgerichtsentscheidung von den Sozialversicherern geforderten Beitragsnachzahlungen für die Vergangenheit sowie die rechtlich kaum durchsetzbare Einforderung der bereits verjährten Forderungen für 2011 und die erneute Prüfung von bereits durch rechtskräftige Prüfbescheide abgeschlossene Zeiträume. Auf der anderen Seite streben viele Unternehmen eine zügige Klärung sowie einen schnellen Abschluss der Beitragsnachforderungen an, um die Sache zu erledigen und der Ungewissheit ein Ende zu bereiten. – In der Tat helfen die Sozialversicherer, nicht zu letzt aus Gründen eigener Unsicherheit, den Unternehmen wenig mit konkreten Informationen und Empfehlungen zu den maßgeblichen Details.
Die wenigen Handlungsempfehlungen, die zudem gar nicht direkt öffentlich gemacht oder den Unternehmen selbständig im Vorfeld übermittelt wurden, (siehe: Rundschreiben der GKV an die Krankenkassen vom 25.05.2011 und Handlungsempfehlung der DRV-Bund vom 23.06.2011) beinhalten keinerlei Informationen zur grundsätzlich richtigen und vollständigen Beitragsnachmeldungen. Die Informationen der Sozialversicherer zu möglichen Stundungen und alternativen „Vereinfachungslösungen“, lassen aber gerade die originären Fragen der richtigen und vollständigen Berechnung des Equal-Pay-Lohns, auf den die Beitragsdifferenzen zu leisten sind, noch immer unbeantwortet, was vielfach überstehen wird. Aussagen bzw. Feststellungen für die Ermittlung bzw. Berechnung der „reguläre“ vollständigen Beitragsnachmeldungen und -zahlungen fehlen seitens der Sozialversicherer noch immer.

Gute Vorbereitung ist von entscheidender Bedeutung
Für die betroffenen Unternehmen mit CGZP-Tarifanwendung, denen Betriebsprüfungen ins Haus stehen und die damit in Handlungszwang sind, bleibt eine gute Vorbereitung unabwendbar. Die teilweise noch von Unternehmen eingeschlagene Abwartetaktik ohne konkrete Vorbereitung birgt die Gefahr in Zeit- und Handlungsnot zu geraten, da die Ergebnisse vollständiger Betriebsprüfungen durch die DRV-Prüfer dann schwer korrigierbar sind und unter Umständen durch pauschalierte Berechnungen zu deutlich zu hohen Schätzbescheiden für die Vergangenheit führen.
Da die in den Bescheiden der Sozialversicherer festgelegen Beitragsnachzahlungen sofort vollziehbar und damit zu zahlen sind, können die Verleihunternehmen nur über das einstweilige Rechtsschutzverfahren die Vollstreckung überhöhter Zahlungsforderungen abwenden. Da die Hürden für den Erfolg eines einstweiligen Rechtsschutzes im Sozialgerichtsverfahren immens hoch sind und ohne konkrete Fakten und Zahlen keine Chancen bestehen, ist eine konkrete Berechnung durch die Unternehmen unabdingbar.
Hierzu sind – selbst ohne Kenntnis der Equal-Pay-Löhne in den Entleihbetrieben – entsprechende Berechnungen und Auflistungen über die jeweiligen Überlassungs- und Entgeltfortzahlungs- sowie Auslands- und Ausfallzeiten der einzelnen Mitarbeiter nebst Zuordnung der jeweiligen Entleiher und geleistet Entgelt- und Entgeltzusatzleistungen unentbehrlich. – Nur mit diesen Vorbereitungen kann zum einen die Einschätzung möglicher Nachzahlungen als auch die Basis für mögliche „Vereinfachungslösungen“ zur Ermittlung der Equal-Pay-Differenz geschaffen werden.

Wege und Perspektiven
Bei guter Vorbereitung bieten die “Vereinfachungslösungen” der Sozialversicherer, wie die aktuellen DRV-Betriebsprüfungen zeigen, häufig wirklich gute Perspekiven für die Zeitarbeitsfirmen. Die Verleiher können so auch bei häufig schwer oder nicht vollständig ermittelbaren Entleiher-Vergleichslöhnen sehr psitive Ergebnisse erzielen, die häufig nicht nur Zeit und Aufwand sparen, sondern auch das Risiko sehr hoher Equal-Pay-Differenzen, die bei einer langwierigen und detaillierten Ermittlung der Löhne vergleichbarer Stammmitarbeiter auftreten können, vermeiden. – So bieten die von den Sozialversicherern angebotenen ”Clauster-/”Stichproben-Ermttlungen” zum einen, aber auch die nur in Ausnahmfällen zugelassene “Pauschalierung” häufig vereinfachte und für die Unternehmen vorteilhafte Wege. - Kenntnis über die von den Prüfern aktzeptieren Möglichkeiten sowie Lösungen zu Einzelfragen und daraus resultierende Perspektiven sind hier von großer Bedeutung. - ”Mit etwas Cleverness und Geschick, können hier bis zu sechsstellige Beitragsnachforderungen gespart werden”, weiß der Experte Gerd Bauer aus Betriebsprüfungen zu berichten.  – “Neben guten Vorbereitungen sind hier vor allem auch Detailkenntnisse von sehr großem Vorteil!”

Unterstützung und Hilfe für CGZP-Tarifanwender
Während viele Anwälte und Steuerberater sowie Berater ihre Leistungen zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen anbieten, haben tatsächlich aber nur wenige in der Praxis wirklich aktive Experten detaillierte Kenntnisse und Erfahrung zu der sehr komplexen Rechtsmaterie sowie den laufenden Betriebsprüfungen, denen Sie teilweise beratend beistehen. Da die Profis in diesem Bereich zeitweise überlastet sind, finden die Zeitarbeitsfirmen nur sehr schwer Unterstützung, die ihnen wirklich nützt und – wie die Praxis zeigt – nicht selten sechstellige Beitragsnachzahlungen erspart.
Die Betreiber des Informationsportals CGZP-Tarifunfähigkeit.de haben daher für die vielen interessierten Unternehmen mit den bislang einzigartigen Informationsveranstaltungen zur Tarifunfähigkeit der CGZP die Chance eröffnet, die für die Betriebsprüfungen wichtigen Detailinformationen von Experten zu erfahren. – Die Nachfrage von bisher über 200 Teilnehmern an den Info-Veranstaltungen innerhalb der letzten drei Monate zeigt die große Nachfrage (siehe auch Nachricht vom 29.07.2011). Und die Besucher sind stets sehr zufrieden, da sie nicht nur Informationen erhalten, sondern auch die für sie wichtigen Fragen stellen können und beantwortet bekommen.

Aktuelle Praxis-Workshops  
zum konkreten Vorgehen bei den Betriebsprüfungen der DRV:


   


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Kategorie: CGZP, Informationen, Sozialversicherungen

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